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Politische Bildung für Demokratie

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung  (SMJusDEG) fördert Projekte der politischen Bildung als Einzelfallförderungen auf Grundlage der Sächsischen Haushaltsordnung (§§ 23 und 44 SäHO).

Modellprojekte der politischen Bildung zielen darauf ab, durch besondere didaktische Konzepte und Praktiken die Qualitätsentwicklung der außerschulischen politischen Bildung in Sachsen zu unterstützen.

Weiterhin werden Projekte politischer Bildungspraxis gefördert, die einen besonderen Bezug zu Justiz und Rechtsstaatlichkeit aufweisen oder im Rahmen der Vorbereitung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 durchgeführt werden bzw. die Aufarbeitung des NSU-Komplexes mit Mitteln der politischen Bildung unterstützen.  

Förderung - was, wer, wie

Konkret gefördert werden können Maßnahmen:

  1. die auf die Stärkung des Rechtsstaatsgedankens in der Öffentlichkeit sowie unter den Einwohnerinnen und Einwohnern Sachsens durch geeignete außerschulische Bildungsmaßnahmen abzielen oder
  2. zur Qualifizierung politischer Bildung durch die Erprobung neuer Methoden und didaktischer Konzepte sowie deren Vermittlung an andere Träger und die in besonderer Weise modellhaft neue didaktische Konzepte und Ideen in politischen Bildungsmaßnahmen umsetzen, diese evaluieren oder erforschen lassen sowie die Erkenntnisse und Erfahrungen für Träger der außerschulischen politischen Bildung und für Forschungseinrichtungen zur Verfügung stellen oder
  3. die außerschulische politische Bildung mit Vorhaben zur Vorbereitung und Umsetzung der Europäischen Kulturhauptstadt 2025 verbinden oder
  4. die der Vorbereitung und Umsetzung des NSU-Dokumentationszentrums und
    –Erinnerungsortes dienen.

Darüber hinaus sollen diese Projekte:

  • die Entwicklung und Einbeziehung digitaler Techniken in der politischen Bildungsarbeit modellhaft vorantreiben,
  • in besonderer Weise politische Bildung in Kooperationen und Formaten entwickeln, die europäische oder internationale Perspektiven einbinden und dadurch interregionale politische Bildungsarbeit weiterentwickeln, oder
  • auf die Ansprache schwerer erreichbarer Zielgruppen für Maßnahmen außerschulischer politischer Bildung abzielen, oder
  • auf die Ansprache von Zielgruppen für Maßnahmen außerschulischer politischer Bildung in ländlichen sowie klein- und mittelstädtischen Räumen abzielen.

Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind, und juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Staatsregierung sein. Darüber hinaus müssen die Zuwendungsempfänger im Freistaat Sachsen ansässig sein oder ihre Verankerung im Freistaat Sachsen nachweisen.

Die Förderung von Einzel- bzw- Modellprojekten sind Einzelfallentscheidungen. Die Festlegung von Förderhöhe, Fördersatz und Förderdauer erfolgt nach Prüfung des Antrags. Zu beachten ist, dass Kleinprojekte unter 10.000,00 Euro nicht gefördert werden.

Für mehr Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten, wenden Sie sich bitte an demokratie@smj.justiz.sachsen.de.

 

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

Referat V.1 - Grundsatzfragen Demokratie, Demokratieentwicklung und politische Bildung

Katja Schröder

Telefon: 0351 56416512

E-Mail: katja.schroeder@smj.justiz.sachsen.de

Rechtsstaatlichkeit und Justiz

© Pixabay

Aufarbeitung NSU-Komplex

© Thomas Dietze

Kulturhauptstadt Chemnitz 2025

© www.chemnitz2025.de

Modellprojekte politischer Bildung

© SMJusDEG I Thomas Dietze

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