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»Orte des Gemeinwesens«

Das Förderprogramm »Orte der Demokratie« ist Teil der Förderrichtlinie »Orte des Gemeinwesens« des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).

Insgesamt 19 Träger – sächsische Kommunen, Vereine oder Initiativen – können mit Hilfe des Förderprogramms ihre Ideen für einen »Ort der Demokratie« umsetzen, vornehmlich im ländlichen Raum. Sie schaffen gemeinwohlorientierte Räume für demokratische Aushandlungsprozesse und bringen auf diese Weise Menschen aus allen Bevölkerungs- und Altersgruppen, mit verschiedenen kulturellen Hintergründen, politischen Überzeugungen und Herkünften zusammen, um ihren Ort und ihr Umfeld gemeinsam auszugestalten.

Förderrichtlinie

Die Richtlinie »Orte des Gemeinwesens« finden Sie auf REVOSax, der Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen.

Mit Richtlinienänderung vom 28.11.2022, die am 16.12.2022 in Kraft trat, wird die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle für das Förderprogramm »Orte der Demokratie« benannt.

Fachbeirat »Orte der Demokratie«

Häufig gestellte Fragen

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